Ich gucke es nicht. Ich höre es nicht. Ich zahle trotzdem.
Es gibt Dinge im Leben, bei denen man sich entscheiden darf.
Netflix? Kann ich abonnieren. Disney+? Kann ich abonnieren. Spotify? Kann ich abonnieren. Amazon Prime, Apple TV+, Paramount+, Sky und was der Streaming-Gott inzwischen sonst noch so über uns ausgeschüttet hat? Kann ich alles abonnieren.
Oder eben nicht.
Und dann gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Da lautet die Auswahl ungefähr:
Möchten Sie bezahlen?
☐ Ja
☐ Ja, aber widerwillig
☐ Ja, und dabei leise fluchen
Herzlich willkommen beim Rundfunkbeitrag.
Früher GEZ. Heute klingt es freundlicher.
Wir sollten zunächst fair sein. Die GEZ gibt es unter diesem Namen seit 2013 nicht mehr. Heute heißt das Ganze ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Beitragsservice ging damals aus der Gebühreneinzugszentrale hervor.
Das klingt tatsächlich etwas freundlicher.
Beitragsservice.
Fast so, als würde morgens jemand klingeln, die Brötchen bringen und anschließend noch fragen, ob er den Müll mit runternehmen soll. Tatsächlich besteht der Service hauptsächlich darin, Beiträge einzuziehen und rund 47 Millionen Beitragskonten zu verwalten.
Aber gut. GEZ ist ohnehin kürzer.
Und vermutlich werde ich diesen Namen noch verwenden, wenn das Ding irgendwann „Solidarischer multimedialer Demokratie- und Kulturfinanzierungsbeitrag Plus“ heißt.
18,36 Euro. Ob du willst oder nicht.
Aktuell beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat pro Wohnung. Dabei spielt grundsätzlich keine Rolle, wie viele Menschen dort wohnen und auch nicht, ob die öffentlich-rechtlichen Angebote tatsächlich genutzt werden.
Und genau an diesem Punkt beginnt mein persönliches Problem mit diesem System.
Ich nutze es nicht. Nicht wenig. Nicht gelegentlich.
Nicht.
Ich komme abends nicht nach Hause und denke: Endlich! Mal schauen, was heute im öffentlich-rechtlichen Fernsehen läuft.
Auch morgens verspüre ich keinen unkontrollierbaren Drang, ein öffentlich-rechtliches Radioprogramm einzuschalten. Wenn ich Musik hören möchte, nutze ich Spotify. Nachrichten bekomme ich über das Internet. Filme und Serien schaue ich über Streamingdienste.
Und trotzdem zahle ich.
Nicht für das, was ich tatsächlich nutze. Sondern dafür, dass ich es nutzen könnte.
Die Möglichkeit ist offenbar schon die Leistung
Und bevor jetzt jemand seinen juristischen Kommentar aus dem Regal zieht: Ja. Genau diese Konstruktion wurde höchstrichterlich überprüft.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Rundfunkbeitragspflicht für Erstwohnungen im Wesentlichen verfassungsgemäß ist. Der beitragsrechtlich relevante Vorteil liegt nach Auffassung des Gerichts bereits in der Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf tatsächliche Nutzung oder einen Nutzungswillen kommt es grundsätzlich nicht an.
Juristisch ist die Sache damit erheblich weniger mysteriös, als sie sich für mich persönlich anfühlt.
Trotzdem darf ich die Konstruktion merkwürdig finden.
Und das tue ich.
Denn stellen wir uns dieses Prinzip einmal in anderen Lebensbereichen vor.
Ich könnte ja auch Kindergeld gebrauchen
An dieser Stelle muss ich immer über einen etwas albernen Vergleich nachdenken.
Ich habe die theoretische Möglichkeit, irgendwann Dinge in Anspruch zu nehmen, die andere Menschen tatsächlich benötigen. Das bedeutet allerdings überraschenderweise nicht, dass mir der Staat vorsorglich sämtliche Leistungen überweist, die ich theoretisch gebrauchen könnte.
Beim Rundfunk lautet die Logik dagegen vereinfacht:
Du wohnst da. Das Angebot existiert. Du könntest es empfangen. Also zahlst du.
Das Bundesverfassungsgericht begründet genau diese Konstruktion damit, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk grundsätzlich allgemein zugänglich ist und die Nutzungsmöglichkeit den beitragsrechtlichen Vorteil darstellt.
Ich verstehe die juristische Argumentation.
Ich finde sie nur aus Verbrauchersicht weiterhin bemerkenswert.
Denn meine persönliche Mediennutzung interessiert das System ungefähr so sehr wie meine bevorzugte Sorte Tiefkühlpizza.
Dabei leben wir inzwischen im Medien-Schlaraffenland
Vielleicht würde mich das alles weniger beschäftigen, wenn wir noch 1987 hätten.
Drei Fernsehprogramme. Ein Videorekorder. Und wenn Samstagabend nichts Vernünftiges lief, konnte man alternativ die Bedienungsanleitung des Toasters lesen.
Aber wir leben im Jahr 2026.
Netflix. Disney+. Amazon Prime Video. Apple TV+. Paramount+. Sky. YouTube. Spotify. Podcasts. Mediatheken. On-Demand-Angebote. Internetradio.
Das eigentliche Problem besteht heute doch nicht mehr darin, irgendetwas zum Anschauen zu finden.
Das Problem besteht darin, sich daran zu erinnern, bei welchem der sieben Anbieter diese eine verdammte Serie noch einmal läuft.
Und bei fast allen kommerziellen Diensten gilt ein erstaunlich revolutionäres Prinzip:
Will ich haben → ich bezahle.
Will ich nicht haben → ich bezahle nicht.
Verrückt.
Warum kann ich öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht einfach buchen?
Und genau hier beginnt meine eigentliche Zwischenfrage.
Wir leben technologisch in einer Zeit, in der Bezahlschranken, Benutzerkonten, Smartcards, Apps, Verschlüsselung und digitale Zugangsberechtigungen nun wirklich keine futuristischen Konzepte mehr sind.
Warum also muss öffentlich-rechtlicher Rundfunk zwangsläufig über ein Modell finanziert werden, bei dem grundsätzlich jede Wohnung beitragspflichtig ist?
Technisch wäre es heute durchaus möglich, bestimmte digitale Angebote nur registrierten oder zahlenden Nutzern zugänglich zu machen. Nur wäre das eben ein fundamental anderes Finanzierungsmodell.
Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nach der bestehenden verfassungsrechtlichen Konstruktion gerade nicht einfach Netflix mit Nachrichten sein. Das Bundesverfassungsgericht misst ihm im dualen Rundfunksystem eine besondere Funktion für Meinungsvielfalt, Information, Kultur sowie freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung bei. Seine Finanzierung soll ihn zugleich unabhängiger von Einschaltquoten und Werbeinteressen machen.
Das ist ein ernstzunehmendes Argument.
Nur folgt daraus für mich nicht automatisch, dass das heutige Finanzierungsmodell für alle Ewigkeit alternativlos sein muss.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat einen Wert
Und bevor hier der falsche Eindruck entsteht: Ich halte öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht grundsätzlich für überflüssig.
Unabhängige Berichterstattung, politische Information, Kultur, Bildung, regionale Angebote, investigative Recherche und Informationen in Krisensituationen können einen gesellschaftlichen Wert besitzen. Gerade eine Demokratie braucht Medien, die nicht ausschließlich danach entscheiden müssen, womit sich morgen die höchste Werbereichweite erzielen lässt.
Das Bundesverfassungsgericht beschreibt den Auftrag deshalb ausdrücklich breiter als eine bloße „Mindestversorgung“ und hebt seine Bedeutung für Meinungs- und Willensbildung, Information, Unterhaltung und Kultur hervor.
Darüber kann und sollte man reden.
Aber man darf doch trotzdem die Frage stellen:
Wie groß muss dieser Apparat sein?
Was gehört wirklich zum notwendigen öffentlich-rechtlichen Auftrag? Was kostet das? Und muss die Finanzierung im Jahr 2026 tatsächlich noch genauso funktionieren wie bisher?
Und dann steht da noch diese Fernsehdose
Besonders schön wird es für mich zu Hause.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. An meiner Wand befindet sich eine TV- und Radiodose.
Ein kleines technisches Monument vergangener Zeiten.
Man könnte meinen: Kabel rein. Fernsehen da.
Ha!
So einfach machen wir das natürlich nicht.
Wenn ich den Kabelanschluss tatsächlich verwenden möchte, brauche ich bei der Versorgung meines Hauses zusätzlich einen entsprechenden Anschluss beziehungsweise Vertrag. In meinem Fall würde mich der Basisanschluss ungefähr zehn Euro monatlich kosten.
Das ist allerdings wichtig auseinanderzuhalten:
Diese Kabelkosten sind nicht Teil des Rundfunkbeitrags.
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die monatlichen Entgelte für den klassischen TV-/Breitbandanschluss grundsätzlich nicht mehr einfach über das sogenannte Nebenkostenprivileg auf Mieter umgelegt werden. Wer entsprechende Telekommunikationsdienste nutzen möchte, benötigt je nach Versorgungssituation einen eigenen Vertrag beziehungsweise eine entsprechende Vereinbarung.
Das bedeutet für mich praktisch: Ich zahle den Rundfunkbeitrag. Und wenn ich klassisches Kabelfernsehen über diese Dose nutzen möchte, darf ich zusätzlich dafür bezahlen, dass aus der Dose überhaupt das entsprechende Signal kommt.
Natürlich gibt es Alternativen wie IPTV, DVB-T2 oder Satellit. Aber die Situation besitzt trotzdem einen gewissen Humor.
Ich bezahle für die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen – und für einen bestimmten Empfangsweg müsste ich gegebenenfalls noch einmal bezahlen, damit er überhaupt funktioniert.
Herrlich.
Mein Auto hört übrigens auch kein Radio
Ein weiteres Argument, das man in solchen Diskussionen gelegentlich hört, lautet sinngemäß: Aber du kannst doch auch unterwegs Radio hören.
Kann ich. Theoretisch.
Aktuell besitze ich allerdings nicht einmal ein Auto. Und selbst wenn ich eines hätte, würde dort mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit Spotify laufen. Vielleicht eine Playlist. Vielleicht ein Podcast. Vielleicht zum achtundzwanzigsten Mal dieselben Lieder, weil Spotify inzwischen offenbar besser weiß, was ich hören möchte, als ich selbst.
Natürlich ist das alles nur meine persönliche Mediennutzung.
Andere Menschen hören jeden Morgen öffentlich-rechtliches Radio, schauen Nachrichten, Sport, Dokumentationen, politische Magazine oder nutzen die Mediatheken. Für diese Menschen besitzt das Angebot offensichtlich einen direkten Wert.
Für mich eben kaum.
Genau deshalb stört mich das fehlende Wahlrecht bei der Finanzierung.

Netflix muss mich überzeugen. Der Rundfunkbeitrag nicht.
Das ist vielleicht der Unterschied, der mich am meisten beschäftigt.
Wenn Netflix sein Angebot verschlechtert, kann ich kündigen. Wenn Disney+ mir zu teuer wird, kann ich kündigen.
Wenn Spotify morgen beschließt, dass mein Abo 40 Euro kostet und dafür jedes dritte Lied von einer Blockflöte begleitet wird:
Kann ich kündigen.
Diese Unternehmen müssen mich als Kunden immer wieder davon überzeugen, dass ihr Angebot mein Geld wert ist.
Beim Rundfunkbeitrag funktioniert dieser Mechanismus nicht. Ob ich zufrieden bin oder nicht, verändert meine grundsätzliche Beitragspflicht zunächst überhaupt nicht.
Das ist systembedingt.
Aber gerade deshalb finde ich die Diskussion über Kosten, Umfang, Strukturen und Effizienz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so wichtig.
Denn wo der einzelne Bürger nicht einfach mit seinem Portemonnaie kündigen kann, sollte aus meiner Sicht besonders transparent erklärt werden, warum welches Angebot wie viel kostet.
Und ja, über Gehälter darf man reden
Natürlich kommen bei Diskussionen über öffentlich-rechtlichen Rundfunk irgendwann auch Gehälter, Produktionskosten und Strukturen auf den Tisch.
Das halte ich grundsätzlich für legitim.
Aber hier würde ich es mir nicht so einfach machen und behaupten: Die Beiträge sind nur so hoch, weil irgendwelche Moderatoren zu viel verdienen.
Das wäre mir zu billig.
Ein Rundfunksystem dieser Größe finanziert Programme, Personal, Technik, Korrespondentennetze, Produktionen, Orchester, Mediatheken, Verwaltung und vieles mehr.
Trotzdem gilt:
Öffentlich finanzierte Strukturen müssen sich Kritik an ihren Kosten gefallen lassen.
Gerade weil ich nicht einfach sagen kann:
Danke, brauche ich nicht. Bitte mein Abo zum Monatsende kündigen.
Nein, einfach nicht zahlen ist trotzdem keine besonders brillante Idee
Bei aller Kritik sollte man einen Punkt nicht durcheinanderbringen.
Zu sagen „Ich nutze das nicht und finde das System bescheuert“ ist eine politische Meinung.
Zu sagen „Dann zahle ich einfach nicht“ ändert die Rechtslage dagegen nicht.
Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich fallen derzeit 18,36 Euro monatlich pro Wohnung an. Es gibt bestimmte Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten, beispielsweise aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen; bloße Nichtnutzung gehört jedoch nicht dazu.
Man kann also gegen das Modell sein. Man kann seine Reform fordern. Man kann darüber schreiben. Man kann sich politisch dafür einsetzen, dass es verändert wird.
Aber die persönliche Kündigung mit dem Hinweis „Tatort gucke ich sowieso nicht“ ist bedauerlicherweise kein vorgesehenes Tarifmodell.
Vielleicht ist genau das die eigentliche Debatte
Ich glaube nämlich nicht, dass die interessante Frage lautet:
Brauchen wir öffentlich-rechtlichen Rundfunk – ja oder nein?
Das ist mir zu simpel.
Die spannendere Frage lautet für mich:
Welchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen wir im Jahr 2026 – und wie sollte er finanziert werden?
Wie groß muss das Angebot sein? Welche Aufgaben sind unverzichtbar? Welche Strukturen könnten schlanker werden? Wie viel Unterhaltung gehört zum Auftrag? Wie stellt man politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit sicher?
Und könnte es irgendwann ein Finanzierungsmodell geben, das diese Unabhängigkeit erhält und trotzdem stärker berücksichtigt, dass sich die Medienwelt vollständig verändert hat?
Das wären Fragen, über die ich gerne diskutieren würde.
Denn einfach zu sagen:
„Das haben wir schon immer ungefähr so gemacht.“
war noch nie ein besonders überzeugendes Zukunftskonzept.
Ich zahle also weiter
Netflix. Disney+. Spotify. Amazon Prime.
Und natürlich:
18,36 Euro Rundfunkbeitrag.
Für ein Angebot, das ich persönlich praktisch nicht nutze.
Vielleicht liegt darin sogar die bemerkenswerteste Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
Er ist der einzige Streamingdienst in meinem Haushalt, den ich nicht abonniert habe – und trotzdem jeden Monat bezahle.
Ja, ich weiß. Er ist kein Streamingdienst. Es ist ein Rundfunkbeitrag. Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, warum.
Und irgendwo sitzt vermutlich gerade jemand und schreibt mir bereits einen zwölfseitigen Kommentar darüber, weshalb dieser Vergleich vollkommen unzulässig ist.
Darf er.
Meinungsfreiheit. Auch so eine schöne Sache.
Und trotzdem bleibt meine Zwischenfrage:
Wenn sich unsere Medienwelt vollständig verändert hat – warum behandeln wir ausgerechnet die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so, als dürfte sie sich niemals grundlegend verändern?
Hinweis des Autors: Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung und meine persönliche Mediennutzung wieder. Der Rundfunkbeitrag ist gesetzlich geregelt und wurde in seiner grundsätzlichen Ausgestaltung für Erstwohnungen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Kritik am bestehenden Finanzierungsmodell ist nicht mit der Behauptung gleichzusetzen, es bestehe keine Zahlungspflicht.